Recht & Pflichten12. Februar 20268 min Lesezeit

E-Rechnung Pflicht 2025: Was Selbstständige jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird auch das Versenden Pflicht. Hier erfährst du, was du als Dienstleister oder Freelancer beachten musst.

Wichtig: Das gilt jetzt schon!

Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das betrifft alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer und Freiberufler.

Was ist eine E-Rechnung (und was nicht)?

Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF-Datei per E-Mail. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt werden:

FormatBeschreibungE-Rechnung?
XRechnungReines XML-Format, Standard für Behörden✅ Ja
ZUGFeRDPDF + eingebettete XML-Daten✅ Ja
PDF per E-MailNormales PDF-Dokument❌ Nein
Scan / FotoBild einer Papierrechnung❌ Nein

Die Fristen im Überblick

Die E-Rechnungspflicht wird stufenweise eingeführt:

2025

Empfangspflicht für alle

Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Der Versand als PDF bleibt vorerst erlaubt.

2027

Versandpflicht für große Unternehmen

Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. Für kleinere Unternehmen gilt noch die Übergangsfrist.

2028

Versandpflicht für alle

Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden – auch Kleinunternehmer und Freiberufler.

Was musst du jetzt tun?

✅ Deine To-Do-Liste

E-Mail-Postfach einrichten, das E-Rechnungen empfangen kann (das hat jeder)
Software prüfen: Kann dein Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD erstellen?
Leitweg-ID besorgen (nur nötig für Rechnungen an Behörden)
Prozesse anpassen: Eingangsrechnungen digital archivieren
Bis 2027/2028: Auf E-Rechnungsversand umstellen

Gilt das auch für Kleinunternehmer?

Ja! Die E-Rechnungspflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig von der Größe. Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, musst du:

  • Ab 2025: E-Rechnungen empfangen können
  • Ab 2028: E-Rechnungen versenden (spätestens)

Der einzige Unterschied: Die Übergangsfrist für den Versand ist großzügiger. Aber der Empfang ist jetzt schon Pflicht.

XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format?

Für die meisten Selbstständigen ist ZUGFeRD die bessere Wahl:

  • ZUGFeRD: PDF mit eingebetteten XML-Daten. Dein Kunde sieht ein normales PDF, die Daten sind maschinenlesbar eingebettet. Ideal für B2B.
  • XRechnung: Reines XML, kein PDF. Wird vor allem für Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber benötigt.

Tipp

MeinGewerbe unterstützt im Premium-Plan den XRechnung-Export. ZUGFeRD-Unterstützung ist in Entwicklung. Damit bist du für die E-Rechnungspflicht gewappnet.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Empfangspflicht seit 01.01.2025 für alle. Versandpflicht ab 2027 für Unternehmen über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden. Ein normales PDF erfüllt die Anforderungen nicht.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?

Aktuell gibt es noch keine direkten Bußgelder. Aber du kannst den Vorsteuerabzug verlieren, wenn du Rechnungen nicht korrekt empfängst und archivierst.

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