Rechnungen12. Februar 202610 min Lesezeit

Rechnung schreiben als Kleinunternehmer: Komplett-Anleitung 2026

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG macht vieles einfacher – aber bei der Rechnung gibt es Fallstricke. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.

Neue Umsatzgrenzen ab 2025!

Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Die alten Grenzen (22.000/50.000 €) sind nicht mehr gültig.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wenn du als Selbstständiger unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibst, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen. Das bedeutet:

  • Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen
  • Du musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben
  • Deine Preise sind für Privatkunden oft attraktiver
  • Der Verwaltungsaufwand ist deutlich geringer

Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung

Auch als Kleinunternehmer musst du bestimmte Pflichtangaben auf die Rechnung schreiben. Hier die vollständige Checkliste:

✅ Checkliste: Pflichtangaben

Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
Steuernummer oder USt-Identifikationsnr.
Rechnungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer
Menge und Art der Leistung / Lieferung
Zeitpunkt der Leistung
Rechnungsbetrag (Endbetrag)
Hinweis auf §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)

Der wichtigste Unterschied: Keine Umsatzsteuer!

Der größte Unterschied zur normalen Rechnung: Du weist keine Umsatzsteuer aus. Kein Nettobetrag, kein Steuersatz, kein MwSt-Betrag. Stattdessen schreibst du nur den Endbetrag.

Achtung: Häufiger Fehler!

Wenn du als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt – auch wenn du eigentlich befreit bist. Prüfe jede Rechnung sorgfältig.

Der Hinweis auf §19 UStG

Du musst auf jeder Rechnung einen Hinweis anbringen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Gängige Formulierungen:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

„Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG."

„Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Rechnungsnummern richtig vergeben

Die Rechnungsnummer muss fortlaufend und einmalig sein. Du darfst keine Nummer doppelt vergeben. Es muss aber nicht streng numerisch sein – erlaubt sind zum Beispiel:

  • 2026-001, 2026-002, ... (mit Jahreszahl)
  • RE-001, RE-002, ... (mit Präfix)
  • KU-2026-0001 (mit Kundenkürzel)

Ein Rechnungsprogramm wie MeinGewerbe vergibt die Nummern automatisch – ein häufiger Fehlerquelle weniger.

Umsatzgrenzen 2026: Wann darfst du Kleinunternehmer sein?

Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn:

KriteriumGrenze
Umsatz im Vorjahrmax. 25.000 €
Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahrmax. 100.000 €

Kleinunternehmer-Rechnung: Muster-Aufbau

So sieht eine korrekte Kleinunternehmer-Rechnung aus:

Max Mustermann

Musterstraße 1, 12345 Berlin

Steuer-Nr.: 12/345/67890

Rechnungsdatum: 12.02.2026

Rechnungs-Nr.: RE-2026-042

An: Firma Beispiel GmbH

Beispielweg 2, 54321 Hamburg

Rechnung

Leistungszeitraum: Januar 2026

BeschreibungBetrag
Webdesign – Erstellung Firmenwebseite1.500,00 €
Logo-Design inkl. 3 Entwürfe400,00 €
Gesamtbetrag1.900,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Häufige Fragen

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Endbetrag und der Hinweis auf §19 UStG. Keine Umsatzsteuer ausweisen!

Darf ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein! Wenn du versehentlich Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, schuldest du diese dem Finanzamt. Achte darauf, dass dein Rechnungsprogramm korrekt konfiguriert ist.

Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?

Vorjahresumsatz max. 25.000 € und voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr max. 100.000 €. Diese neuen Grenzen gelten seit 2025.

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